LEIHBEDINGUNGEN

Leihbedigungen

1. Mietobjekte und Konditionen zum Mietvertrag Der Ausleiher (Vertragsunterzeichner) mietet von www.huepfburgenverleih-gronau.de das oben angekreuzte Material. Der Mietpreis ist bei Entgegennahme des ausgeliehenen Materials für die gesamte vereinbarte Mietzeit zuzüglich der Kaution von 60,-€ zu bezahlen.

2. Materialanlieferung Der Mieter garantiert dem Ausleiher das Recht zum kostenlosen Betreten des oben unter Anlieferungs-Adresse genannten Grundstücks zwecks Lieferung und Abholung der Mietobjekte zu den vereinbarten Zeitpunkten.

Wir liefern die gemietete Hüpfburg kostenlos in Gronau + Epe, bei Entfernungen bis 30 km nehmen wir eine Lieferpauschale von 21,00 €.

Für den Aufbau der Hüpfburg nehmen wir einen Std. satz in Höhe von 35,00 € per /Person.

3. Vereinbarungen für Selbstabholer Der Mieter verpflichtet sich das umseitig angekreuzte ausgeliehene Material zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder beim Ausleiher abzugeben. Bei nicht termingerechter Rückgabe verpflichtet sich der Mieter eine Überziehungsgebühr von Euro 60,00 (Kaution) zu bezahlen. Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe (Rückgabetermin/Uhrzeit) zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommt, ist dieser durch den Mieter zu ersetzen. 

4. Stromversorgung der Mieter ist selbst für die Stromversorgung verantwortlich und darf keine Energie- Kostenanforderungen an den Vermieter stellen.

5. Garantie Der Vermieter garantiert eine funktionierende Einheit über den vereinbarten Mietzeitraum. Sollte es zu Funktionsstörungen während des vereinbarten Mietzeitraumes kommen, wird der Vermieter die aufgetretenen Mängel umgehend beseitigen oder den Mietpreis ganz oder teilweise zurückerstatten.

6. Generelle Regeln, die zu befolgen sind während der Nutzung des Materials von www.huepfburgenverleih-gronau.de 

A) Nur vergleichbare Altersgruppen und Größen dürfen gleichzeitig auf der Hüpfburg sein. Die maximale Benutzerzahl soll nicht überschritten werden. 

B) Hüpfburg-Benutzer müssen vor Betreten der Hüpfburg die Schuhe ausziehen. Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen ist ausdrücklich untersagt. 

C) Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt. 

D) Für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hüpfburg ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich für den gesamten Zeitraum der Hüpfburgbenutzung eine erwachsene Aufsichtsperson bereitzustellen. 

E) Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hüpfburg erlaubt. Ist eine Reinigung der Hüpfburg wegen oben genannter Dinge erforderlich, entsteht dem Mieter eine Reinigungsgebühr von Euro 60,00 (Kaution). 

F) Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau der Hüpfburg alle scharfkantigen Gegenstände von der Fläche zu entfernen, auf welcher die Hüpfburg aufgestellt werden soll. Weiterhin dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg stehen (dient auch zur Sicherheit der Kinder!). Der Aufbau der Hüpfburg neben einem Swimmingpool ist nicht erlaubt. Wurde die Hüpfburg vom Vermieter aufgestellt, ist ein Verschieben/Umsetzen der Hüpfburg nicht erlaubt. Sollte die Hüpfburg über Nacht draußen bleiben, muss die Luft aus der Hüpfburg gelassen und diese mit einer Plane abgedeckt werden. Der Lüftermotor muss über Nacht trocken im Haus oder Garage gelagert werden. 

G) Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt. 

H) Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. durch Sicherungsausfall, Lüfter stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder und andere Hüpfburg-Benutzer unverzüglich die Hüpfburg verlassen. Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auch auf die zu evakuierenden Kinder und andere Benutzer ruhig einreden, um panikhaftes Verhalten zu vermeiden.

7. Der Mieter versichert, dass das gemietete Material während des vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weiter gegeben oder weiter vermietet wird. Das auf Seite eins vermerkte Material verbleibt während des vereinbarten Zeitraums auf der unter Anlieferungs-Adresse genannten Adresse. Bei Rückgabe an den Vermieter muss die Hüpfburg sauber und trocken sein. Bei Nichtbeachtung kann die Kaution als Aufwandsentschädigung vom Vermieter einbehalten werden.

8. Der Mieter versichert, das ausgeliehene Material während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe der Materialien zu nennen und aufzuzeigen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit (siehe Punkt 5. A - H) oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Materials.

9. Der Mieter ist verantwortlich, für den Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör und für die Rückgabe des Materials in guter Funktionsfähigkeit. Der Vermieter und seine Angestellten sind nicht verantwortlich für evtl. auftretenden Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Materials entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet/befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen.

10. Der Mietvertrag stellt das gesamte Einverständnis zwischen Mieter und Vermieter dar. Laufzeit des Vertrages ist auf Seite eins festgelegt.

11. Wetter-Vereinbarung Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine Kosten. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. "Nichtbenutzung".

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